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Kommentar um "5 vor 12": Ein römischer Paukenschlag soll aufrütteln

Das neue Dokument der vatikanischen Glaubenskongregation „Samaritanus bonus“ zu erlaubten und unerlaubten Interventionen am Lebensende lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Der Papst stellt klar, was am Ende des Lebens erlaubt ist und was nicht.
"Sterbehilfe-Set"
Foto: Etienne Ansotte (BELGA)/dpa | Der Vatikan hat sich zu Fragen der Sterbehilfe und des assistierten Suizid sehr eindeutig geäußert. Im Bild: Ein sogenanntes "Sterbehilfe-Set".

Es ist ein Paukenschlag. In dem neuen von Papst Franziskus approbierten Dokument „Samaritanus bonus“ legt die vatikanische Glaubenskongregation unmissverständlich dar, was Patienten und Angehörigen sowie Ärzten, Pflegern und Seelsorgern am Ende eines Lebens erlaubt ist und was nicht. Das als „Brief“ bezeichnete Dokument ist 32 Seiten lang und wurde gestern vom Präfekten der römischen Glaubenskongregation, Luis Kardinal Ladaria, in Rom vorgestellt. Eine offizielle deutsche Übersetzung liegt noch nicht vor.

Euthanasie: „Verbrechen gegen das Leben“

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„Samaritanus bonus“ zufolge ist es „endgultige“ katholische Lehre, dass Euthanasie „ein Verbrechen gegen das menschliche Leben“ ist und – „bei jeder Gelegenheit oder unter allen Umständen“ – eine „in sich schlechte“ Handlung darstellt. „Jedwede direkte formelle oder materielle Mitwirkung“ daran stellt „eine schwere Sunde gegen das menschliche Leben“ dar, die von keiner Autorität „rechtmäßig“ angeordnet oder zugelassen werden könne.

Politiker, die Gesetzen zustimmten, welche die Tötung auf Verlangen oder auch den assistierten Suizid erlaubten, machen sich dem Dokument zufolge zu „Mittätern“ einer „schweren Sunde“, da solche Gesetze dazu beitrugen, die Gewissen zu „deformieren“. Euthanasie sei auch dann nicht zulässig, wenn ein Kranker dringend und verzweifelt danach verlange. Patienten, die Suizid begehen wollten, seien die Sterbesakramente zu verweigern.

Legitimer Behandlungsverzicht und geschuldete Fürsorge

Legitim sei hingegen, auf „Heilversuche zu verzichten, die nur eine schwache und schmerzhafte Verlängerung des Lebens bewirken könnten“. Dabei dürften jedoch nicht die „normalen Hilfen“ unterlassen werden, die dem Patienten in solchen Fällen geschuldet werden“.

Auch im Bewusstseinsverlust oder im sogenannten „vegetativen Zustand“ muss der Kranke, „in seinem Wert anerkannt werden und eine angemessene Fursorge erhalten“: Er habe ein Recht auf künstliche Ernährung und Wasserversorgung. Allerdings könne es Fälle geben, in denen solche Maßnahmen „unverhältnismäßig werden“, etwa dann, wenn „ihre Verabreichung nicht mehr wirksam ist“.

Erlaubte und unerlaubte Sedierung

Um die Schmerzen von Patienten zu lindern, dürfen diese auch Medikamente erhalten, die ihr Bewusstsein unterdrücken. Unterschieden werden müsse von einer solchen palliativen Sedierung jedoch eine Sedierung, durch welcher der Tod von Patienten „direkt und absichtlich“ herbeigefuhrt werde (terminale Sedierung). Diese sei immer unerlaubt.

Weitere Hintergründe zum neuen Dokument der Glaubenskongregation erfahren Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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Stefan Rehder Palliativmedizin Papst Franziskus Päpste Seelsorgerinnen und Seelsorger Sterbehilfe Tötung auf Verlangen

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