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Kommentar: Ideologie mal dreitausend

Was von dem Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen zu halten ist.
Spahn zum Verbot von Konversionstherapien
Foto: Oliver Dietze (dpa) | „Wo keine Krankheit ist, braucht es auch keine Therapie“, begründete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das neue Gesetz.

In „Endgame“, dem letzten Teil der Verfilmung der Marvel-Comic-Serie „Avengers“, verblüfft Tony Starks Tochter Morgan ihren Vater mit dem herzerwärmenden Satz: „Ich hab Dich lieb mal dreitausend“. Eiskalt ist dagegen das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“, das der Deutsche Bundestag am gestrigen Donnerstag in Dritter Lesung in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (Bundestagsdrucksache 19/18768) mit den Stimmen von Union, SPD und FDP beschloss und das mit „Ideologie mal dreitausend“ genauso treffend überschrieben wäre.

Denn wer Menschen, die unter ihrer sexuellen Orientierung leiden oder Zweifel an ihrer geschlechtlichen Identität hegen, Hilfe anbietet, muss künftig mit Strafverfolgung, hohen Geld- oder gar Haftstrafen rechnen. Schon die Werbung dafür, oder wie es in der Debatte um den § 219a StGB – so oft wie falsch – hieß, die „Information“ darüber, ist strafbar.

Keine Therapie ohne Krankheit – Ach was?

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„Wo keine Krankheit ist, braucht es auch keine Therapie“, begründete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das neue Gesetz. Das ist für sich genommen gar nicht falsch. Falsch ist allerdings, dass der Gesetzgeber meint, er könne sich die Dinge jeweils so drehen, wie sie ihm gerade in den Kram passen. Das kann er nicht.

Wer eine Geschlechtsumwandlung wünscht, kann heute dafür sogar die Solidargemeinschaft in Anspruch nehmen. Und obwohl es keine Krankheit ist, als Frau oder Mann geboren zu werden, und folglich keiner Therapie bedürfte, darf, wer unter seinen angeborenen Geschlechtsorganen leidet, diese von Chirurgen zerstören und durch Nachbildungen seiner Wunschorgane ersetzen lassen.

Eklatanter Wertungswiderspruch

Wer dagegen unter einer sexuellen Orientierung oder einer empfundenen geschlechtlichen Identität leidet, darf sich nun keine Hilfe mehr holen. Wenn aber im ersten Fall das persönliche Wohlempfinden ausschlaggebend ist und der Staat sich deshalb eines Urteils zu enthalten hat, dann muss beides auch im zweiten Falle gelten. Tut es das nicht, handelt es sich um einen eklatanten Wertungswiderspruch, der auch als staatliche Willkür oder eben als Ideologie bezeichnen werden kann. In einem Staat, der selbst vorgeburtliche Kindstötungen überall dort toleriert, wo sich Eltern nicht bereit finden, ein Naturgeschehen zu akzeptieren, an dem sie selbst mitgewirkt haben, sogar als „Ideologie mal dreitausend“.

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