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Kardinal Pell wartet im Gefängnis auf Bekanntgabe des Strafmaßes

Am 13. März soll der zuständige Richter die gegen den australischen Kardinal George Pell verhängte Strafe verkünden. Bis dahin ist Pell im „Melbourne Assessment Prison“ inhaftiert.
George Pell für schuldig befunden
Foto: Daniel Pockett (AAP) | Es wird jedoch davon ausgegangen, dass Pell Berufung gegen das Urteil einlegen wird, das am 13. März verkündet werden soll.

Der wegen des mutmaßlichen Missbrauchs zweier Jungen verurteilte australische Kardinal George Pell befindet sich momentan im „Melbourne Assessment Prison“ in Haft. Dort wird der ehemalige Finanzdirektor des Vatikan mindestens so lange bleiben, bis das Strafmaß gegen ihn bekanntgegeben wird. Dies ist für den 13. März geplant.

Pell befindet sich in Einzelhaft und wird als "Risiko"-Gefangener behandelt

Der 77-jährige Kardinal soll 1996 zwei Chorknaben in der Kathedrale von Melbourne, wo er Erzbischof war, nach einem Gottesdienst in der Sakristei zum Oralsex gezwungen haben. Das Urteil gegen ehemaligen Papstvertrauten war bereits im vergangenen Dezember gesprochen worden. Eine Nachrichtensperre sollte jedoch verhindern, dass dieses an die Öffentlichkeit gelangte, da noch in einem weiteren Verfahren gegen den Kardinal ermittelt worden war. Inzwischen wurden die Ermittlungen eingestellt. Australische Medien und Juristen zweifeln an der Schuld des Kirchenmannes.

Der Zeitung „The Australian“ zufolge befindet sich Pell in Einzelhaft und hat 23 Stunden am Tag keinen Kontakt zu anderen Personen. Aufgrund seines hohen Alters, seines Rangs und der Natur seiner mutmaßlichen Vergehen sei er von den australischen Behörden als „Risiko“-Gefangener eingestuft worden.

Kein Gottesdienst im Gefängnis

Das „Melbourne Assessment Prison“ im Bundesstaat Victoria ist ein Hochsicherheitsgefängnis, in dem üblicherweise Gefangene inhaftiert werden, die noch auf die Verkündung des Strafmaßes warten. Danach werden sie auf andere Strafvollzugsanstalten verteilt.

Sollte Kardinal Pell tatsächlich eine Gefängnisstrafe antreten müssen, wird er wohl in ein anderes Gefängnis in Victoria verwiesen. Die zuständigen Beamten wollten sich zwar nicht direkt zu den Haftumständen des Kardinals äußern, wiesen aber darauf hin, dass ein Häftling keinen Gottesdienst im Gefängnis feiern könne. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass Pell Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

DT/mlu

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