Der Oberste Gerichtshof in Kanada hat geurteilt, dass Anwaltskammern einer christlichen Juristischen Fakultät die Akkreditierung verweigern können. Der Grund sind Vorwürfe, die Universität diskriminiere Homo-, Bi- und Transsexuelle (LGBT). Studierende der evangelikalen "Trinity Western University" mussten sich dazu bereiterklären, während des Studiums keinen außerehelichen sexuellen Aktivitäten nachzugehen. Dies stufte das Oberste Gericht nun als diskriminierend ein.
Bereits im Jahr 2012 wollte die Trinity Western University eine Juristische Fakultät eröffnen und hatte sich zur Akkreditierung an die kanadische Bundesanwaltskammer gewandt. Diese war ihnen auch gewährt worden, ehe Anwaltsvereinigungen zu der Ansicht gelangten, die Vorstellungen der Universität zu Sexualität diskriminierten den LGBT-Teil der Studierenden. Ein Höchstgericht in der Provinz „British Columbia“ urteilte zwar zunächst, dass christlichen Bildungseinrichtungen aufgrund ihrer Überzeugungen nicht die Akkreditierung verweigert werden könnte. Nachdem Anwaltsverbände gegen das Urteil in Berufung gingen, landete der Fall jedoch vor dem Obersten Gericht.
Dieses hat nun mit sieben zu zwei Stimmen entschieden, dass es Anwaltskammern gesetzlich erlaubt sei, Absolventen der Trinity Western University die juristische Lizenz zu verweigern. Die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International, die mehrere Parteien in dem Verfahren vertrat, argumentierte, dass es religiösen Institutionen erlaubt sein sollte, entsprechend ihrer religiösen Überzeugungen zu handeln. „Wir sind sehr enttäuscht vom Urteil des Obersten Gerichts“, äußerte sich Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International. Religions- und Koalitionsfreiheit sei nicht nur wesentlich für konfessionelle Organisationen, sondern auch für das Funktionieren von Demokratie an sich.“ Diese überaus wichtige Freiheit sei nun in Gefahr.
Die Trinity Western University erklärte in einer Stellungnahme, in Anbetracht des Urteils über weitere Schritte zu beraten.
DT/mlu