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Haltung zur Ablösung der Staatsleistungen reicht von Skepsis bis Offenheit 

Staatsleistungen ablösen oder nicht? Die Deutsche Bischofskonferenz zeigt sich grundsätzlich bereit, verweist aber auf die Zuständigkeit der einzelnen Bistümer. Diese zeigen sich mehr oder weniger entschlossen. 
Staatsleistungen ablösen oder nicht?
Foto: Daniel Karmann (dpa) | Staatsleistungen ablösen oder nicht. Die Zahlungen des Staates an die Kirche nach deren Enteignung im Jahr 1803 stehen erneut in der Diskussion. Eine Ablösung müsste fair sein. - Symbolbild -

Der Finanzdirektor des Bistums Augsburg, Jerome-Oliver Quella, hatte gegenüber der „Katholischen SonntagsZeitung“ seiner Diözese betont, dass er derzeit keine Notwendigkeit zum Handeln in Sachen Staatsleistungen sehe. „In der Tat erscheint das Konstrukt der Konkordate mit einer Laufzeit von über 200 Jahren auf den ersten Blick befremdlich“, so Quella. Die Zusagen seien damals mit Sicherheit keine 'Geschenke' gewesen, sondern Ausgleiche für Verluste, betonte Quella. Die heutigen Zahlungen würden als Ertragskompensionen betrachtet und könnten mithin keine Abzahlung für die enteigneten Güter sein.

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Immer neue Diskussionen

Immer wieder sind die rund 500 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirche in der Diskussion. Jüngst war es eine Initiative der Grünen, der FDP und der Linken im Deutschen Bundestag, die ein Bundesgesetz zur Ablösung erreichen wollte. Die Deutsche Bischofskonferenz und die EKD bezogen gemeinsam Stellung dazu. Die in die Diskussion gebrachte Regelung wird von DBK und EKD übereinstimmend als unzureichend betrachtet. Grundsätzlich zeigt sich die Kirche offen für die Ablösung. Auch die Regierungskoalition zeigt sich für Verhandlungen grundsätzlich offen. Die Ablösung der Staatsleistungen ist zudem ein Verfassungsauftrag, der schon in der Weimarer Reichsverfassung bestand und ins Grundgesetz übernommen wurde. Wie es gehen kann, zeigt die "Rahmenvereinbarung zur Ablösung der Kirchenbaulasten" in Hessen aus dem Jahr 2003, wo sich Land und Kirchen einvernehmlich geeinigt hatten. 

Grundsätzliche Offenheit

Die meisten Bistümer zeigen sich in der Frage der Ablösung weitaus offener als Augsburg. In den letzten Jahrzehnten waren zudem schon einige Staatsleistungen abgelöst worden, wie auch der Bamberger Erzbischof Schick gegenüber dieser Zeitung betonte. Damit gibt es Spielraum für Überlegungen: „Die diesbezüglichen Gespräche zwischen Staat und Kirche werden weiter geführt“, so der Erzbischof weiter, „und sollen zur gänzlichen Ablösung der Staatsleistungen führen. Dazu braucht es Zeit und müssen gerechte Vereinbarungen getroffen werden.“ Auch das Bistum Essen, so ein Sprecher, habe sich in der Vergangenheit immer offen für Verhandlungen über eine Ablösung der sogenannten Staatsleistungen gezeigt. 

Die Bistümer Dresden- Meißen, Paderborn, Trier, München, Freiburg, Berlin, Hildesheim, Aachen und Speyer verwiesen auf Nachfrage in einer fast wörtlich gleichen Rückmeldung auf eine einschlägige Stellungnahme der Deutsche Bischofskonferenz. Die Kirche werde sich, so die DBK darin, einer weitergehenden Lösung nicht verschließen, wenn und soweit diese ausgewogen ist. Die Entscheidung liege bei den einzelnen Bistümern, spielt die DBK den Ball im Grunde wieder zurück an die Bischofssitze. DT/pwi

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