Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien verurteilt, weil das Land bis zum Jahr 2016 gleichgeschlechtlichen Paaren Schutz und Anerkennung ihrer Partnerschaften verweigert habe. Der Gerichtshof gab am Donnerstag den Klagen von sechs Paaren statt. Sie hatten ihre gleichgeschlechtlichen Partnerschaften jeweils im Ausland eintragen lassen, waren dann aber in Italien mit einer Anerkennung gescheitert.
Die Straßburger Richter bejahten zwar das Recht Italiens, gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften zu verbieten. Rom habe aber den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutz von Familie und Privatleben verletzt, weil die gleichgeschlechtlichen Paare keinerlei rechtliche Anerkennungsmöglichkeiten gehabt hätten. Dies habe sich erst nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2016 geändert, so die Straßburger Richter. Sie sprachen den Klägern Entschädigungszahlungen von jeweils 5 000 Euro zu. Die Entscheidung fiel mit fünf zu zwei Richterstimmen.
DT/KNA