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Giffey will vollständige Abschaffung von §219a

In der Frage des Werbeverbots für Abtreibung bleibt nach Ansicht der Bundesfamilienministerien die Zukunftsperspektive für ein modernes Deutschland die Abschaffung des Paragrafen 219a. Betroffene seien nach wie vor in einer „schwierigen Situation“.
Giffey will §219a abschaffen
Foto: Kay Nietfeld (dpa) | Betroffene Frauen wie auch Ärztinnen und Ärzte seien nach wie vor in einer schwierigen Situation, erklärte die SPD-Politikerin Franziska Giffey.

Bundesfamilienministerien Franziska Giffey hat erneut für die vollständige Abschaffung des Paragrafen 219a plädiert, der das Werbeverbot für Abtreibungen regelt. Betroffene Frauen wie auch Ärztinnen und Ärzte seien nach wie vor in einer schwierigen Situation, erklärte die SPD-Politikerin am Donnerstag in Berlin. „Aus meiner Sicht bleibt in dieser Frage die Zukunftsperspektive für ein modernes Deutschland die Abschaffung des Paragrafen 219a.“

Hänel will Bundesverfassungsgericht anrufen

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Nach Angaben ihres Ministeriums äußerte sich Giffey mit Blick auf die jüngsten Gerichtsentscheidungen, die das Werbeverbot für Abtreibungen betreffen. So war kürzlich die Berliner Ärztin Bettina Gaber wegen Verstoßes gegen den Paragrafen verurteilt worden, genauso wie die Gießener Ärztin Kristina Hänel: Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel bereits im November 2017 verurteilt. Nach der Reform des Paragrafen änderte die Vorsitzende Richterin das Strafmaß nun jedoch ab in eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 100 Euro. Beide Ärztinnen wollen nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Familienministerin Giffey erklärte weiter, dass die derzeitige Rechtslage eine Kompromisslösung sei, bei der beide Koalitionspartner an den Rand ihrer Möglichkeiten gegangen seien. „Als Bundesfrauenministerin bin ich für eine weitergehende Lösung eingetreten - und das tue ich auch weiterhin“, so Giffey. Nach Hänels Verurteilung im November 2017 hatten sich die Koalitionspartner nach langem Ringen auf eine Lockerung des Paragrafen verständigt.

Lockerung des Paragrafen im Februar 2019

Seit der Reform von Paragraf 219a, die im Februar 2019 gegen die Stimmen der Opposition beschlossen worden war, dürfen Ärzte straflos öffentlich darauf hinweisen, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie jedoch auf staatlich organisierte Informationsportale verlinken.

DT/mlu

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