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Fall Alfie Evans: Entscheidungen voller "Selbstherrlichkeit und Kälte"

Deutsche Lebensrechtsorganisationen kritisieren im Fall des kleinen Alfie Evans die beteiligten Ärzte und Richter scharf.
Gerichtsurteil
Foto: Ronald Wittek (dpa) | Der Hammer eines Richters in einem Gerichtssaal im Europäischen Gericht für Menschenrechte in Straßburg. Foto: Ronald Wittek dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Selten bewegt ein Schicksal die Menschen so sehr wie das des kleinen Alfie Evans, der wohl in den nächsten Tagen im Krankenhaus Alder Hey in Liverpool sterben wird. Alle Bemühungen seiner Eltern, ihn von anderen Ärzten behandeln zu lassen, scheiterten an der Weigerung des ärztlichen Personals dieses Krankenhauses.

Nun entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass diese Weigerung rechtens sei. Weder die italienische Regierung, die sogar ein Flugzeug für den Transport Alfies zur Behandlung in das vatikanische Kinderkrankenhaus bereitgestellt hatte, noch das Bitten des Papstes selbst konnten die britischen Ärzte umstimmen.

Damit wird wohl nach dem Fall des kleinen Charlie Gard, der letztes Jahr nicht zur Behandlung in die USA ausreisen durfte, ein weiteres Kind in England sterben, ohne dass seine Eltern die ihnen zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten hätten voll ausschöpfen dürfen.

Alfie lebe lediglich noch, weil die künstliche Beatmung ihm dies ermögliche, so die Ärzte – aber Alfie atmet selbständig weiter, nachdem die Beatmung gestern abgestellt worden war. „Es ist unfassbar, mit welcher Selbstherrlichkeit und Kälte hier Ärzte und Richter das Elternrecht und die Rechte des Kindes mit Füßen treten,“ so Cornelia Kaminski, stellvertretende Bundesvorsitzende der AlfA.

Auch die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, ist entsetzt: „Warum den Eltern nun endlich ermöglicht werden soll, Alfie mit nach Hause zu nehmen um ihn wenigstens dort sterben zu lassen, eine Ausreise zur Behandlung aber weiterhin untersagt bleibt, ist unbegreiflich.“

AlfA / BVL / DT (jbj)

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