Wenn die Politik den staatlichen Auftrag Lebensschutz untergräbt, müssen Gerichte helfen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied vergangene Woche, dass das Verbot einer Versammlung der Gebetsgruppe 40 Tage für das Leben gegenüber einer Abtreibungsberatungsstelle rechtswidrig ist. Die Veranstalterin, Pavica Vojnovic, hatte dagegen geklagt und bekam nun recht. Die erteilte Auflage sei ein rechtswidriger Eingriff in die Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit der Beter, so die Richter.
Nach Gerichtsurteil
Ein Sieg für den Lebensschutz
Die Gebetsgruppe "40 Tage für das Leben" darf wieder vor Abtreibungsberatungsstelle beten. Das Urteil ist auch ein Zeichen in Richtung der Politik.