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Archiv Inhalt Nach Gerichtsurteil

Ein Sieg für den Lebensschutz

Die Gebetsgruppe "40 Tage für das Leben" darf wieder vor Abtreibungsberatungsstelle beten. Das Urteil ist auch ein Zeichen in Richtung der Politik.
Demonstration "Marsch fürs Leben“
Foto: Angelika Warmuth (dpa) | Bei viel Licht gibt es auch Schattenseiten. Das erste Mal übernimmt ein deutsches Gericht ohne Notwendigkeit das politische Schlagwort „Gehsteigbelästigung“.

Wenn die Politik den staatlichen Auftrag Lebensschutz untergräbt, müssen Gerichte helfen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied vergangene Woche, dass das Verbot einer Versammlung der Gebetsgruppe 40 Tage für das Leben gegenüber einer Abtreibungsberatungsstelle rechtswidrig ist. Die Veranstalterin, Pavica Vojnovic, hatte dagegen geklagt und bekam nun recht. Die erteilte Auflage sei ein rechtswidriger Eingriff in die Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit der Beter, so die Richter.

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