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Drei biopolitische Kontroversen fürs nächste Jahr

Werbeverbot für Abtreibungen, Organspende, nichtinvasive prädikative Gentests: Jede der drei Kontroversen wird Politik und Gesellschaft im kommenden Jahr fordern.
Biopolitik im Jahr 2019
Foto: Bernd von Jutrczenka (dpa) | Über drei wichtige biopolitische Themen wird das Parlament im nächsten Jahr zu entscheiden haben. Aber auch die Gesellschaft ist gefordert.

Es ist unbestreitbar. Biopolitisch gesehen war das sich seinem Ende zuneigende Jahr ein ereignisreiches. Das gilt besonders für Deutschland. Nicht nur, weil hier der noch keineswegs ausgestandene Streit über das Werbeverbot für Abtreibungen die Republik gestrichene zwölf Monate in Atem hielt. Sondern auch, weil Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – auf der Suche nach mehr Organen für den Reparaturbetrieb am Menschen – eine Debatte über einen Paradigmenwechsel bei der Organspende lostrat.

Debatte über Umgang mit nichtinvasiven prädikativen Gentests

Und als wäre das noch nicht genug, hat eine qualifizierte Minderheit von Abgeordneten im Deutschen Bundestag eine Debatte über den Umgang mit nichtinvasiven prädikativen Gentests erzwungen, die – so muss befürchtet werden – demnächst in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden könnten.

Jede der drei Kontroversen wird Politik und Gesellschaft auch im kommenden Jahr beschäftigen. Und in jedem einzelnen Fall gilt bislang: Ausgang ungewiss. So ist längst noch nicht ausgemacht, was von dem Kompromiss im Streit um den § 219a StGB, den die Verhandlungsführer von Union und SPD vergangene Woche unter Dach und Fach brachten, wirklich zu halten ist.

"Doppelte Widerspruchslösung" stieß auf reichlich Widerspruch

Was das Thema Organspende angeht, so stieß Spahns Idee der „doppelten Widerspruchslösung“ im Parlament auf reichlich Widerspruch. Nicht genug, um sie wieder zu beerdigen, wohl aber soviel, dass Mehrheiten für eine Lösung in Reichweite scheinen, die der derzeit geltenden Entscheidungslösung nahe kommen.

Bioethisch sensibilisiert zeigen sich die Volksvertreter auch in der Frage, ob prädikative Gentests, die bei einem positiven Befund in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle in die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom münden, tatsächlich in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden sollen. Hierzu wird der Bundestag Anfang 2019 eine „Orientierungsdebatte“ veranstalten.

DT

Warum jeder zu kurz denkt und wertvolle Zeit verschwendet, der die Verantwortung in ethischen Fragen allein den Parlamentariern anlastet, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 20. Dezember 2018.

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