Im Interview mit dem Autor sagte einst Kardinal Joachim Meisner: „Wir leben nicht mehr in der Epoche der Weltanschauungen, sondern in der Epoche der Menschenanschauungen.“ Prophetische Worte. Selten wurde es deutlicher als am 30. Juni 2017, als der Bundestag mit 393 gegen 226 Stimmen die „Ehe für alle“ beschloss. Unter den Nein-Stimmen war auch die der Kanzlerin. Kurz nach der Abstimmung gab sie kund, dass sie zwar gegen die „Ehe für alle“ sei, aber nicht gegen das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare. Dabei war dies das letzte Unterscheidungsmerkmal zwischen der Ehe und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Wichtig war für die CDU-Vorsitzende, dass das Thema „Ehe für alle“ noch vor der Wahl 2017 abgeräumt wurde. Jetzt, so meinte sie, sei der Weg frei für Bündnisse mit den Grünen und der FDP.
Die Reise nach Jamaika fand bekanntlich nicht statt. Dafür machten sich die Grünen auf den Weg, die Ehe weiter auszuhöhlen und homosexuelle Lebensgemeinschaften zu fördern. Allein, es fehlt die Masse. Es gibt in Deutschland nicht so viele Menschen, die sexuell randständig sind, wie die Berichterstattung mancher Medien glauben machen könnte. Eine aktuelle Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 6. September beziffert die Zahl der Ehen in Deutschland auf 17,6 Millionen, die Zahl der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften auf 94 000. In der Antwort auf eine Anfrage der Partei Die Linke im September geht die Bundesregierung von 112 000 eingetragenen Lebenspartnerschaften aus. Die Differenz ergibt sich aus dem Zeitpunkt der Erhebung. Der Wissenschaftliche Dienst bezieht sich auf 2017, also vor der Abstimmung zur „Ehe für alle“, die Antwort auf den Zeitraum danach. Der große Ansturm blieb aus. Woher sollte er auch kommen? Homo-Ehen machen maximal ein halbes Prozent aller Ehen aus. In ihnen leben nach offiziellen Angaben rund zehntausend von 13 Millionen minderjährigen Kindern.
Das Bestreben der Homolobby geht dahin, diese Situation zu ändern. Zwar habe sich, so ist in der Anfrage der Linken zu lesen, „seit Oktober 2017 die rechtliche Situation und die gesellschaftliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren deutlich verbessert. Gleichwohl sind bei weitem nicht alle rechtlichen Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Paaren gegenüber heterosexuellen Paaren abgeschafft worden“. Daraus ergeben sich konkrete Ziele: „Leben zwei Frauen in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und entscheiden sich gemeinsam, eine Familie mit Kindern zu gründen, kann bislang nur die leibliche Mutter die rechtliche Mutterschaft beanspruchen, während ihre Partnerin den langwierigen Prozess der Stiefkindadoption durchlaufen muss. Bei heterosexuellen Ehepaaren dagegen wird der Ehemann automatisch zum rechtlichen Vater, selbst wenn dieser nicht der leibliche Vater ist. Diese Ungleichbehandlung des Abstammungsrechts wurde mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht abgeschafft.“
Dafür wurde vom SPD-geführten Justizministerium bereits ein Arbeitskreis Abstammungsrecht eingerichtet. Dieser empfiehlt, „die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt in Lebenspartnerschaft oder Ehe mit der Mutter lebt, automatisch als zweiten Elternteil anzuerkennen“. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, eine Änderung des Familien- und Abstammungsrechts auf Grundlage der Empfehlungen des „Arbeitskreises Abstammungsrecht“ zu prüfen. Ein weiteres Ziel ist, für Trans- und Bisexuelle spezifische Diskriminierungstatbestände im deutschen Recht abzuschaffen. So bestehe für solche Eltern keine klare Zuordnung mit Blick auf das Kind. Hier müsse das Personenstandsgesetz reformiert werden, damit diese Personen sich nicht outen müssen. In der Anfrage der Linken wird noch ein Ziel genannt: „Immer häufiger planen und leben Menschen Familienformen, in denen mehr als zwei Elternteile Verantwortung für die Kinder übernehmen. Hierzu zählen unter anderem Stief- und Patchworkfamilien, Adoptivfamilien oder Pflegefamilien. Diese Mehrelternfamilien mit bis zu vier Elternteilen werden häufig von schwulen und lesbischen Paaren gelebt, die sich dazu entscheiden, gemeinsam ein Kind zu bekommen. Im Familienrecht finden diese Familienmodelle bisher keine Widerspiegelung. Im Sinne des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme der elterlichen Verantwortung jedoch auch rechtlich anerkannt werden.“
Sind diese Bestimmungen erst einmal geändert, kann man sich auch die Leihmutterschaft und andere Formen der Reproduktionsindustrie vornehmen. Auf dem Weg dahin will man Verwirrung stiften: Die Grünen haben in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität eingebracht, der demnächst erneut vorgelegt werden dürfte. Darin ist das Recht auf Beratung über die eigene Geschlechtsidentität vorgesehen. Dafür sollen Beratungsstellen eingerichtet werden, die auf Wunsch anonym beraten. Hier soll bundesweit ein Beratungssystem aufgebaut werden, analog dem Beratungssystem bei Abtreibungen, das von Steuergeldern finanziert wird. Auf diese Weise sollen die Ideen der Lobby steuerfinanziert in die Schulen getragen werden. Natürlich ist die Möglichkeit vorgesehen, Eltern von der Beratungsabsicht auszuklammern und damit das grundgesetzlich gesicherte Recht auf Primärerziehung zu unterlaufen. Auch sollen „Beratungsstellen freier Träger“ gefördert werden, „insbesondere in denen eine besondere Sensibilisierung dank Zusammenarbeit mit Personen besteht, die Erfahrungen mit Geschlechtsidentität haben“. Die Beratungsstellen sollen also mit gleichgeschlechtlichen oder genderfreundlichen Personen besetzt werden.
Diese Pläne könnten verhindert werden, wenn es gegen die Homo-„Ehe“ zu einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht käme. Dafür bräuchte es rund 160 Abgeordnete, ein Viertel des Bundestags. 226 Unionsabgeordnete hatten 2017 gegen das Gesetz gestimmt. Wenn man es ernst meinte, wären 160 schnell beisammen. Die Karlsruher Richter haben mehrfach die Ehe als „Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ definiert. Die AfD will eine Normenkontrollklage auf den Weg bringen. Es wird im Bundestag also zum Schwur für die Christdemokraten kommen. Man darf gespannt sein! Der Kampf um die „Menschenanschauungen“ ist noch nicht zu Ende.