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Belgien will Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch streichen

Belgische Bischofskonferenz sieht in der Entscheidung eine "große symbolische Bedeutung" mit "äußerst ernsten Konsequenzen".
Schwangerschaftsabbruch
Foto: Peter Endig (dpa-Zentralbild) | Das undatierte Foto zeigt einen sieben Wochen alten Fötus in einer Fruchtblase. Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Die belgischen Abgeordneten haben sich am Dienstagabend auf einen Kompromiss bei der zukünftigen Gesetzgebung zur Abtreibung geeinigt. Der Schwangerschaftsabbruch werde aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, stattdessen komme ein eigenständiges Gesetz zu dem Thema, berichten verschiedene belgische Medien. Zudem soll die Frau nicht mehr in einem "Notzustand" sein müssen, um eine Abtreibung durchführen zu lassen.

Es bleibt laut dem Kompromiss dabei, dass belgische Frauen in den ersten zwölf Wochen die Schwangerschaft abbrechen können. Ebenfalls soll es weiterhin eine verpflichtende sechstägige Bedenkzeit geben. Diese sechs Tage kommen zu den ersten zwölf Wochen hinzu. Einige Politiker waren dafür eingetreten, die Abtreibung bis zur 18. Woche zu erlauben und die Bedenkzeit auf zwei Tage zu verkürzen. Am Mittwoch wird das Thema noch einmal im Rechtsausschuss des Parlaments besprochen.

Die belgischen Bischöfe hatten Mitte Juni erklärt, die Streichung des Abtreibungsparagrafen aus dem Strafgesetzbuch werde eine "große symbolische Bedeutung" haben. Das gesellschaftliche Urteil über Abtreibung werde sich damit grundlegend ändern, mit "äußerst ernsten Konsequenzen", hieß es in einer Mitteilung der Belgischen Bischofskonferenz.

KNA / DT (jbj)

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