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Zwischen Totalverbot und Straflosigkeit

Wie sehen die vier unterschiedlichen Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe aus. Von Christoph Arens

Drei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizid-Hilfe verstoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen das Grundgesetz (siehe Seite 1). Dies betrifft nach Angaben der „Welt“ (Mittwoch) den nach derzeitigem Stand chancenreichsten Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Darin werde nicht klar, wie man zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven unterscheiden solle. Das Gutachten äußert aus anderen Gründen auch Bedenken gegen die Entwürfe von Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) sowie von Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD).

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