Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung einen von dem SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker eingebrachten Gesetzentwurf zur „Änderung des Betreuungsrechtes“ beraten. Unterstützt wird der Entwurf (Bundestagsdrucksache 16/8442) derzeit von rund 200 Abgeordneten aus nahezu allen Fraktionen. Eine Ausnahme bilden die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von denen bislang noch keiner den Stünker-Entwurf unterschrieben hat. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den in sogenannten Patientenverfügungen niedergelegten Willen eines Patienten zur alleinigen Maxime ärztlichen Handelns zu machen.
„Zentraler Konstruktionsfehler“
Bundestag debattiert Gesetzentwurf zur Patientenverfügung