Nein, ein reines „Kopftuch-Urteil“ hat das Gericht der EU, der in Luxemburg angesiedelte Europäische Gerichtshof (EuGH), keineswegs gefällt. Vielmehr geht es darum, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbieten darf, irgendeinen sichtbaren Ausdruck ihrer politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen zu tragen. Dann nämlich, wenn er seinen Kunden ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will. Anders als weithin kolportiert, geht es nicht allein darum, einer muslimischen Mitarbeiterin das Kopftuch zu untersagen, sondern in gleicher Weise einem Sikh den Dastar-Turban, einem Juden die Kippa oder einer Christin ein Kreuz.
Luxemburg
Wo Religion das Geschäft stört
Das „Kopftuch-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs trifft die Religionsfreiheit aller Gläubigen gleichermaßen.