Das Europäische Parlament diskutiert, ob der Massenmord an Christen und Jesiden in Syrien und im Irak als „Genozid“ verurteilt werden kann. Welche Kriterien müssen nach dem Völkerrecht erfüllt sein, um von einem Genozid sprechen zu können? Man darf das Wort „Genozid“ keinesfalls leichtfertig anwenden. Artikel 2 der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ nennt klare Kriterien, die erfüllt sein müssen, um von einem Genozid sprechen zu können. Die Handlungen müssen darauf abzielen, „ethnische, rassische oder religiöse Gruppen als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Solche Handlungen beinhalten etwa „die Tötung von Mitgliedern der Gruppe, die Verursachung ...
„Wir sehen alle Kriterien als erfüllt an“
Der Massenmord an Christen und Jesiden gehört als „Genozid“ verurteilt, meint Sophia Kuby von ADF International von Stefan Rehder