Wien (sb) Das Anbringen von Kreuzen in Kindergärten ist in der Republik Österreich weiterhin zulässig. Das entschied am Mittwoch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien, der damit die Klage eines niederösterreichischen Atheisten abschmetterte. Dieser wollte, dass seine Tochter „bis zur Religionsmündigkeit ohne religiöses Bekenntnis, jedoch weltoffen und dem Pluralismus verpflichtet“ aufwachsen kann. Der VfGH sieht in den in Kindergärten angebrachten Kreuzen keine Präferenz des Staates für eine bestimmte Religion. Wörtlich heißt es in der Entscheidung des Höchstgerichts: „Das Kreuz ist ohne Zweifel zu einem Symbol der abendländischen Geistesgeschichte geworden.