Stuttgart (DT/KNA) Wegen drohender geschlechtsspezifischer Verfolgung erhält eine westlich geprägte Afghanin nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart weiter Asyl. Wie das Gericht am Montag mitteilte, darf die Asylanerkennung wegen der islamischen Kräfte im Land nicht widerrufen werden. Eine Verfolgung sei immer noch „sogar wahrscheinlich“. Die 37-jährige Kabulerin lebt seit 1992 in Deutschland. 2008 wurde ihr das Asylrecht aberkannt, weil die Mudschaheddin ihre Macht verloren hätten.