Berlin/Karlsruhe (DT/KNA) Am Dienstag und gestern fand am Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung zum Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches statt. Ende 2015 hatte der Bundestag damit die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt. Nahestehende Personen eines Todkranken sind davon ausgenommen. Verhandelt wird nun vor dem Zweiten Senat stellvertretend über sechs Verfassungsbeschwerden.
Politik
Wertesystem nicht verschieben
Das Bundesverfassungsgericht berät über „Sterbehilfe“. Im Vorfeld warnten Kirchenvertreter vor einer Lockerung des Verbots der geschäftsmäßigen Sterbehilfe