MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Politik

Wertesystem nicht verschieben

Das Bundesverfassungsgericht berät über „Sterbehilfe“. Im Vorfeld warnten Kirchenvertreter vor einer Lockerung des Verbots der geschäftsmäßigen Sterbehilfe

Berlin/Karlsruhe (DT/KNA) Am Dienstag und gestern fand am Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung zum Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches statt. Ende 2015 hatte der Bundestag damit die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt. Nahestehende Personen eines Todkranken sind davon ausgenommen. Verhandelt wird nun vor dem Zweiten Senat stellvertretend über sechs Verfassungsbeschwerden.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich