Die als „Grundsatzurteil“ bezeichnete Entscheidung, mit welcher der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am vergangenen Freitag die Verurteilung des Münchner Rechtsanwaltes Wolfgang Putz durch das Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags revidierte, sorgt weiter für Diskussionen. So warnte der Vorsitzende der Ärztevereinigung Marburger Bund, Rudolf Henke, davor, die BGH-Entscheidung (2. StR 454/09) zur Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen als Aufruf zu eigenmächtigem Handeln Angehöriger in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen misszuverstehen.
Wenn Pflege als „Angriff“ betrachtet wird
BGH-Urteil zur „Sterbehilfe“ sorgt weiter für Diskussion Von Stefan Rehder