Es gibt gute Gründe das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Bundestagsdrucksache 19/23944), mit welchem der Deutsche Bundestag am vergangenen Mittwoch das Infektionsschutzgesetz novellierte, für handwerklich schlecht gemacht zu halten. Selbst die Verfassungsrechtlerin Anika Klafki von der Universität Jena, die den Bundestag bei Erstellung des Gesetzes als Gutachterin beriet, ist unzufrieden. Laut Klafki genügt das beschlossene Gesetz trotz einiger Nachbesserungen lediglich „den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen“ und sei „weit davon entfernt, ein wirklich gutes Gesetz“ zu sein.
Berlin
Was von der Novelle des Infektionsschutzgesetzes zu halten
Schlecht gemacht ist nicht schon böse: Warum die Rede vom „Ermächtigungsgesetz“ so dumm wie unredlich ist.