Kann die Selbsttötung vom Gesetzgeber als eine Tat anerkannt werden, die der Unterstützung Dritter wert ist und die deshalb straffrei bleiben muss? Lassen sich so die Autonomie des Einzelnen und ein menschliches Miteinander fördern? Oder erschwert oder verhindert eine Anerkennung des Suizids und die Straffreistellung der Beihilfe durch den Gesetzgeber gar beides? Fragen, denen die Fernuniversität Hagen in der vergangenen Woche auf einer Fachtagung nachging, bei der Wissenschaftler aus unterschiedlichen Fachgebieten und Politiker miteinander ins Gespräch kommen sollten.
Was heißt in Würde sterben?
Eine Tagung der Fernuni Hagen nahm in Berlin die Beihilfe zum Suizid ins Visier. Von Peter Winnemöller