MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Weinheim/Hamburg

Warum das Urteil gegen Aktkivist Annen positiv für den Lebensschutz ist

Das Hamburger Landgericht urteilt, dass die Abtreibungsärztin Hänel Schmähkritik nicht hinnehmen muss.
Unterlassungsklage gegen Internetseite ·Babykaust·
Foto: Axel Heimken (dpa) | Die Klägerin, Kristina Hänel (r.), tauscht sich während des Prozesses in Hamburg mit ihrem Anwalt Alexander Hoffmann (l.) aus. Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich auch Unterstützerinnen von Hänel versammelt.

Der Weinheimer Anti-Abtreibungsaktivist Klaus Günter Annen darf vorgeburtliche Kindstötungen, die von der Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel vorgenommen werden, nicht länger mit dem Holocaust vergleichen. Das entschied am Montag das Landgericht Hamburg. Auf der von ihm betriebenen Internetseite www.babycaust.de hatte Annen Abtreibungen als eine Steigerungsform der NS-Verbrechen bezeichnet und Hänel mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern verglichen. Außerdem wurde die Allgemeinmedizinerin, die bundesweite Bekanntheit erlangte, nachdem sie 2017 vom Amtsgerichts Gießen wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war, auf der von Annen betriebenen Internetseite ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich