Karlsruhe/Düsseldorf (DT/KNA) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag, die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der Hinterbliebenenrente des öffentlichen Dienstes für verfassungswidrig zu erklären, ist auf scharfe Kritik gestoßen. CSU-Rechtsexperte Norbert Geis MdB sieht darin im Gespräch mit dieser Zeitung am Freitag eine „weitere Schwächung der herausgehobenen Stellung der Ehe“. „Dies ist aber die direkte Folge des 2001 unter Rot-Grün verabschiedeten Lebenspartnerschaftsgesetzes.“ Insofern entbehre das Urteil nicht einer gewissen Logik. Das Verfassungsgericht habe aber nicht bedacht, dass es unter Umständen eine Lawine losgetreten habe.
Volker Beck: „Niederlage für Konservative“
Karlsruhe erklärt betriebliche Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartnerschaften für verfassungskonform