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Verurteilte Homosexuelle werden entschädigt

Berlin (DT/dpa) Die Bundesregierung hat die Rehabilitierung Homosexueller auf den Weg gebracht, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt worden waren. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der die Aufhebung der Urteile und eine finanzielle Entschädigung vorsieht, einen Pauschalbetrag von 3 000 Euro und weitere 1 500 Euro für jedes Jahr „erlittener Freiheitsentziehung“. Das Justizministerium geht von 64 000 Strafverfahren wegen des Paragrafen zwischen 1949 und 1994 aus. Maas nannte die Verurteilungen „Schandtaten des Rechtsstaates“.

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