Vertreten durch die christliche Non-Profit-Organisation „Alliance Defending Freedom“ haben das „American College of Pediatricians“ – eine Interessenvertretung von Kinderärzten und weiteren Angehörigen der Gesundheitsberufe –, die Interessensvertretung katholischer Ärzte „Catholic Medical Association“ sowie ein auf die Behandlung von Jugendlichen spezialisierter Gynäkologe laut der Zeitung The Daily Signal am US. District Court for the Eastern District of Tennessee in Chattanooga in der vergangenen Woche Klage gegen das US-amerikanische Gesundheitsministerium eingereicht.
Unterschiede anerkennen
Anwalt Ryan Bangert von der Alliance Defending Freedom sagte in einer Stellungnahme: „Das Gesetz und die Ärzteschaft haben lange Zeit die biologischen Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen sowie die individuellen Anforderungen, die sie im Gesundheitswesen stellen, anerkannt und respektiert. Ärzte dazu zu zwingen, Dreizehnjährigen Transitionshormone zu verschreiben oder an Jugendlichen Operationen durchzuführen, die ihr Leben für immer verändern, ist gesetzwidrig, unethisch und gefährlich“.
Der Jurist fuhr, dem Daily Signal zufolge, fort: „Präsident Bidens Gesundheitsministerium schießt in grober Weise über seine Autorität hinaus und gefährdet damit die psychische und physische Gesundheit von Kindern“. Daher erhöben seine Mandanten „zu Recht aus medizinischen, ethischen, religiösen und aus Gewissensgründen Widerspruch gegen diese rechtswidrige Anordnung der Regierung, geschlechtsumwandelnde Eingriffe vorzunehmen“.
Niemals zwingen
Die beiden ärztlichen Vereinigungen – das American College of Pediatricians und die Catholic Medical Association – vertreten 3.000 Ärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe, wie die Alliance Defending Freedom in einer Presseerklärung mitteilte.
Einer ihrer Anwälte, Julie Marie Blake, erklärte: „Ärzte sollten niemals gezwungen werden, kontroverse und oftmals medizinisch gefährliche Behandlungen durchzuführen, die gegen ihr ärztliches Ermessen, ihr Gewissen oder ihre Religion verstoßen – insbesondere dann nicht, wenn es vulnerable Kinder betrifft, die eine mentale und emotionale Verwirrung durchmachen“. Ärzte zu zwingen, führte Blake weiter aus, „Experimentalmedizin zu betreiben, die für Patienten ein Risiko darstellt“ – oder mit enormen Geldstrafen zu rechnen, oder mit der Rücknahme von Bundesmitteln oder dem Entzug ihrer Approbation – sei „ein extremer Verstoß gegen die ärztlichen Grundrechte und gewiss nicht im Interesse der von ihnen betreuten Patienten“. DT/ks
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