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Urteil „erschreckt" und „erschüttert“ Lebensrechtler

„Ärzte für das Leben" entsetzt über offenen Angriff auf die Gewissensfreiheit. ALfA beklagt Paradigmenwechsel für Deutschland. CDL spricht von einer der dunkelsten Stunden deutscher Rechtsprechung. - Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 STGB. (Teil 3 von 3)
Bundesverfassungsgericht kippt Sterbehilfe-Verbot
Foto: Sebastian Kahnert (ZB)/dpa | Todesspritze statt menschliche Zuwendung: Lebensrechtler üben scharfe Kritik am Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und warnen vor dessen Folgen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigten sich Lebensrechtler in Deutschland „erschreckt“ und „erschüttert“. „Die Ärzte für das Leben e.V. sind durch den Inhalt aber auch durch den Ton dieses Urteils erschüttert“, erklärte etwa ihr Vorsitzender, Paul Cullen. In einer Pressemitteilung des Gerichts begründete dieses sein Urteil unter anderem mit der bislang „geringen Bereitschaft“ von Ärzten, „Suizidhilfe zu leisten“. Solange diese Situation fortbestehe, schaffe sie einen tatsächlichen Bedarf nach geschäftsmäßigen Angeboten der Suizidhilfe.

Ärzte sind dem Leben verpflichtet

Ferner heißt es in der Mitteilung des Gerichts: „dem Recht des Einzelnen, aufgrund freier Entscheidung mit Unterstützung Dritter aus dem Leben zu scheiden [müsse] auch faktisch hinreichender Raum zur Entfaltung und Umsetzung belassen werden. Das erfordert nicht nur eine konsistente Ausgestaltung des Berufsrechts der Ärzte und der Apotheker, sondern möglicherweise auch Anpassungen des Betäubungsmittelrechts“.

„Einen offeneren Angriff auf die Gewissensfreiheit der Ärzte habe ich seit langem nicht mehr gesehen. Insgesamt liest sich die Pressemeldung, als ob eine der Sterbehilfeorganisationen sie dem Gericht in die Feder diktiert hätte“, kritisierte Cullen. Der Vorsitzende der Ärztevereinigung verwies darauf, dass der Weltärztebund erst Ende Oktober 2019 bei seiner Generalversammlung in Tiflis die Ablehnung des ärztlich assistierten Suizids bekräftigt und darauf hingewiesen habe, dass Ärzte hierzu nicht gezwungen werden dürften. „Wie der Bund bekräftigt, sind Ärzte dem Leben verpflichtet. Diese Verpflichtung steht zur assistierten Selbsttötung in diametralem Widerspruch“, so Cullen.

ALfA: Erfahrung anderer Länder zeigt, wie wenig selbstbestimmt der assistierte Suizid ist

Die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, sprach von einem „Paradigmenwechsel für Deutschland“, der aus christlicher Sicht abzulehnen sei: „Genauso wenig, wie der Mensch sich selbst ins Leben rufen kann, sollte eine Gesellschaft die Voraussetzungen dafür schaffen, dass er sich dieses Leben selbst jederzeit nehmen kann“, so Kaminski. „Besonders erschreckend“ sei, dass das Bundesverfassungsgericht das „Recht auf Selbsttötung auf alle Lebensphasen und -situationen angewendet sehen“ wolle. Das bedeute „jeder hat das Recht auf Selbsttötung, unabhängig von Alter und Krankheit“, so Kaminski.

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Die Lebensrechtlerin kritisierte ferner, dass der assistierte Suizid „als humaner, selbstbestimmter Ausstieg aus einer Situation, die als bedrohlich empfunden wird“ gepriesen werde. „Wie wenig selbstbestimmt der sogenannte assistierte Suizid tatsächlich ist, zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern: In den Niederlanden hat die zunehmende Tötung demenzkranker, also nicht selbstbestimmt handelnder Patienten bereits zum Rücktritt eines Mitglieds einer Euthanasiekommission geführt. Eine dieser Patientinnen musste von der Familie festgehalten werden, damit der Arzt das Tötungsmittel verabreichen konnte.

Auch aus Kanada berichten Ärzte, dass Patienten sich dem Druck der Familie beugen und um Tötung bitten“; so Kaminski. Eine „humane Gesellschaft“ sei dadurch gekennzeichnet, „dass sie ihre Fürsorgepflicht für jeden Einzelnen ernst nimmt und ihr nachkommt. „Unsere Aufgabe muss es sein, Leiden so zu lindern, dass es nicht als unerträglich angesehen wird. Dazu gehört ein Ausbau und eine stetige Verbesserung der Palliativversorgung – sowohl in medizinischer als auch in pflegerischer Hinsicht“, so Kaminski weiter. Besonders schwer wiege, dass von Ärzten verlangt werde, den Wünschen nach Versorgung mit Tötungsmitteln nachzukommen. Aufgabe von Ärzten sei es jedoch,“ zu heilen und Leben zu retten, nicht, es vorzeitig zu beenden – auch wenn das im Einzelfall dem Willen des Patienten entspricht“.

CDL: Radikale Abkehr vom bisherigen Rechtsverständnis des Suizids 

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, sprach in einer Erklärung von „einer der dunkelsten Stunden deutscher Rechtsprechung“. Mit seinem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht nicht nur ein „Recht auf Selbsttötung“, sondern auch ein Recht auf „Suizidhilfe“ verankert. Der Gesetzgeber könne die Suizidbeihilfe nach Ansicht der Richter zwar regulieren, sei aber verpflichtet, „hinreichenden Raum zur Entfaltung und Umsetzung“ für die Entscheidung zur Selbsttötung zu gewährleisten. Damit stelle das Gericht „eindeutig einen Anspruch auf Suizidbeihilfe“ her. „Dies kann als radikale Abkehr vom bisherigen Rechtsverständnis des Suizids gewertet werden. Seit Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 war in Deutschland Konsens, dass es kein lebensunwertes Leben gibt“, so Löhr.

Dass das höchste deutsche Gericht die Würde des Menschen verwirklicht sehe, wenn ein Leben mit Hilfe Dritter professionell beendet werde, sei „mehr als schockierend“. „Es ist beklemmend für uns alle, denn es eröffnet für viele Menschen, deren Leben belastet und schwierig ist, eine nunmehr höchstrichterlich anerkannte und geförderte neue Exit-Strategie in den jederzeitigen Tod“, so Löhr weiter. Die CDL-Chefin prophezeite, dass das, was von einzelnen nun als Recht erstritten worden sei, sich im weiteren Verlauf „als unverhandelbare, ,soziale Pflicht‘ für die Gesamtheit der Schwachen, Kranken und Alten etablieren“ werde. Das belegten die Entwicklungen in den Niederlanden und Belgien.

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