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Urteil: Erfolg für Lebensschutz

Leipzig/Cottbus/Berlin (DT/cvg) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Ansprüche auf Fördermittel für die Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas im Land Brandenburg anerkannt. Die Richter bestätigten damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von 2013, gegen das das Land Brandenburg Revision eingelegt hatte. Damit muss das Land im Ergebnis die rechtswidrig vorenthaltenen Fördermittel für die Jahre 2007 bis 2015 an die Caritasverbände nachzahlen. „Das Urteil ist ein Erfolg für den Lebensschutz. Schwangere Frauen müssen die Möglichkeit haben, eine Beratung zu wählen, die für das Leben eintritt“, so Gabriela Pokall, Direktorin des Caritasverbandes der Diözese Görlitz.

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