Köln (DT/dpa) Ein Urteil des Finanzgerichts Köln weckt die Hoffnung auf ein Ehegattensplitting für homosexuelle Paare. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien eingetragene Lebenspartner bei Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az.: 4 V 2831/11). Die in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerden zu dieser Frage haben nach Einschätzung der Kölner Richter „durchaus Erfolgsaussichten“. Der Senat stützte sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer vom Juli 2010.