Herr Bender, seit Beginn der COVID-Krise kommunizieren Länderchefs und Kanzlerin verstärkt in einer Form, die man als „de-facto Gremium“ bezeichnen kann – und das weitreichende Entscheidungen trifft. Wie ist das verfassungsrechtlich zu bewerten? Dieses „Gremium“ ist in der Tat nichts weiter als eine Telefonkonferenz, an der neben den infektionsschutzrechtlich eigentlich zuständigen Regierungschefs der Länder auch die Bundeskanzlerin teilnimmt. Als (Verfassungs-)Organ ist es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen. Im Infektionsschutzgesetz des Bundes findet sich zwar eine neu eingefügte Regelung, wonach im Fall einer Überschreitung eines Schwellenwertes von Neuinfektionen ...
Bonn
Unsere Parlamente sind müde
Verschiebt sich die Macht immer mehr in Richtung Exekutive? Ein Interview mit dem Rechtswissenschaftler Philipp Bender.