In der zurückliegenden Woche gab Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg den offiziellen Startschuss zur politischen Diskussion über die Bundeswehrreform. Dabei machte zu Guttenberg deutlich, dass er an der Verankerung der Wehrpflicht im Grundgesetz festhält. Im Rahmung der Verkleinerung der Streitkräfte ist aber ihre Aussetzung geplant. Diese hätte unmittelbare Konsequenzen auch für den Zivildienst. Denn als Ersatz für den Grundwehrdienst ist der Zivildienst gekoppelt an die allgemeine Wehrpflicht. Dauer und Durchführung des Zivildienstes richten sich nach den für den Wehrdienst geltenden Regelungen. Für viele sozial-caritative Einrichtungen würde das „Aus“ für den Zivildienst gravierende Einschnitte ...