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Neuer UN-Bericht: Beunruhigender Paradigmenwechsel in Bezug auf die Religionsfreiheit

Der UN-Report über die Religionsfreiheit vom Februar 2020 zeuge von einem „beunruhigenden moralischen Relativismus“ und fördere Abtreibung, homosexuelle „Ehe“, und „Geschlechtsumwandlungen“, wie das European Centre for Law and Justice (ECLJ) feststellt.
Blick in den Sitzungssaal des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen
Foto: Rainer Jensen (dpa) | Genf: Blick in den Sitzungssaal des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen.

Auf einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrates stellte der UN-Sonderberichterstatter für Religions- oder Glaubensfreiheit, Ahmed Shaheed von den Malediven, seinen neuen Report „Gewalt und Diskriminierung im Namen von Religion oder Glauben“ vor, wie das European Centre of Law and Justice in einem Beitrag mit dem Titel „Keine Religionsfreiheit für die Feinde des Fortschritts?“ auf seiner Webseite berichtet. Shaheed habe zuvor schon mehrere Praktiken „berechtigterweise angeprangert“, wie etwa weibliche Genitalverstümmelung, Vergewaltigung in der Ehe, Früh- und Zwangsehen und die Polygamie.

Bericht verfolgt LGBT+ Agenda 

In seinem neuen Bericht jedoch „legt er diese objektiven Beeinträchtigungen der menschlichen Würde beiseite und interessiert sich ausschließlich für angebliche ‚reproduktive und sexuelle Rechte‘“. Auf eine derartige Förderung von Abtreibung und Homosexualität mit dem üblichen feministischen und ‚LGBT+‘-Jargon hätten bereits zahlreiche christliche Kirchen und Organisationen reagiert: M. Shaheed werfe alle Religionen in einen Topf, befindet das ECLJ, und stellt ihnen einen Progressismus entgegen, was in der Pressemitteilung gut durch ein Foto von der Gay Pride in New York illustriert werde. Shaheed habe seinen Bericht mit Empfehlungen für gesellschaftliche Reformen - an die jeweiligen Staaten gerichtet - beendet. Dieser Bericht offenbare „auch einen ganz beunruhigenden Paradigmenwechsel in Bezug auf den Schutz des Rechtes auf Religionsfreiheit“.

Ein Angriff auf die Religionsfreiheit

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Eigentlich habe der Sonderberichterstatter die Aufgabe, die Einhaltung der im Jahr 1981 verkündeten Erklärung zur „Beseitigung aller Formen von religiöser Intoleranz“ zu überwachen. In seinem neuen Report nun erkenne Shaheed zwar keine Hindernisse bei der Ausübung der Religionsfreiheit, sondern vielmehr gegenüber dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung „von Frauen, Mädchen, Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT+)“. Es gehe dem Sonderberichterstatter, so kommentiert das ECLJ, um einen „egalitaristischen Ansatz“. In seinem Bericht werde der Schutz der Freiheit der Gleichheit untergeordnet oder „vielmehr einer persönlichen Auffassung der ‚Gendergleichheit‘“ – Shaheed leugne das Recht der Gläubigen, seine Sichtweise nicht zu teilen. Daher sei Erzbischof Ivan Jurkovic, Ständiger Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Behörden der Vereinten Nationen in Genf, der Meinung, dass dieser Bericht in Wirklichkeit „ein Angriff gegen die Religionsfreiheit“ sei, zu deren Verteidigung Shaheed doch berufen wurde.

Religionen sollen sich Gendergleichheit unterwerfen

In seinem Bericht verurteilt Shaheed bestimmte „Verhaltensregeln, die angeblich von einer Religion oder einem Glauben vorgeschrieben sind“. Der Begriff „angeblich“ zeige, so das ECLJ, man sei der Meinung, diese konservativen Normen seien „von den Religionen nicht wirklich vorgeschrieben“. Denn Shaheed zufolge entspreche eine Religion „einer Vielzahl an Stimmen“ und nicht der Stimme ihrer Hierarchie. Das internationale Recht müsste ein Recht der Gläubigen, insbesondere der Frauen und der „LGBT+“, schützen, „am Definitionsprozess [ihrer] Gemeinschaft auf Augenhöhe teilzuhaben“. Oder, wie das ECLJ es formuliert: der UN-Sonderberichterstatter möchte den religiösen Organisationen Demokratisierung und Pluralismus aufzwingen. Doch damit „leugnet dieser Bericht die Autonomie der Kirchen und anderer Gemeinschaften, ihre Disziplin und ihre Doktrin selbst festzulegen. Die Religionen hätten sich der ‚Gendergleichheit‘ zu unterwerfen. Ist dies nicht der Fall, so empfiehlt Ahmed Shaheed den Staaten, ‚öffentlich die – auch von religiösen Persönlichkeiten geäußerten –für Frauen und Mädchen verhängnisvollen bestehenden Stereotypen zu verurteilen‘“. Religiöse Lehren in Bezug auf die Sexualität und die Beziehung zwischen Mann und Frau sollen demnach missbilligt werden.

Ein beunruhigender moralischer Relativismus

Das ECLJ resümiert: „Der Report zeugt von einem beunruhigenden moralischen Relativismus. Er fördert nicht nur Abtreibung, homosexuelle Ehe, künstliche Befruchtung oder auch Geschlechtsumwandlungen, sondern wirft die gesetzlichen Beschränkungen dieser Praktiken in einen Topf mit der Todesstrafe durch Steinigung für Ehebrecher oder der Todesstrafe für homosexuelle Handlungen“. Somit wären eine Frau, „die in Polen nicht abtreiben kann und eine zu Tode gesteinigte Frau in den Vereinigten Arabischen Emiraten Opfer derselben ‚Diskriminierungs‘-Logik“.

 

DT/ks

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