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UK: „Konversionstherapie“ soll verboten werden

In ihrer traditionellen „Queen’s Speech“ hat die britische Königin den Plan der Regierung vorgestellt, die sogenannte „Konversionstherapie“ zu verbieten. Unter das Verbot könnten dem britischen Magazin "The Critic" zufolge auch Privatgespräche über „sexuelle Anziehung“ fallen.
«Queen's Speech» - Eröffnung des britischen Parlaments
Foto: Roger Harris / House Of Lords (PA Wire) | Die königliche Staatskrone trifft am Sovereign's Entrance im Palace of Westminster ein, bevor die Queen ihre Rede zur Eröffnung des britischen Parlaments hält.

Vor wenigen Tagen hat die britische Königin Elizabeth II. in ihrer „Queen’s Speech“ zur Parlamentseröffnung unter vielen anderen Regierungsvorhaben auch den Plan der Regierung angekündigt, die sogenannte „Konversionstherapie“ gesetzlich zu verbieten. Laut dem britischen Magazin "The Critic" müsse die Definition der „Konversionstherapie“ geklärt werden, da es keinen Konsens darüber gebe, was eigentlich darunter fällt. Kein britischer Therapeut - und schon gar nicht die Kirchen – hätten jemals diesen Begriff benutzt, um ihre Tätigkeit zu beschreiben: „Missbrauchende Verfahren, die man möglicherweise im Sinn hat, wenn man an eine ‚Konversionstherapie‘ denkt, sind in Wirklichkeit ohnehin schon illegal. Alles, was Therapeuten und ihre Klienten tun können möchten, ist, Gespräche über sexuelle Anziehungen zu führen“. Manche Klienten würden auch Gebete schätzen. Sollte die Regierung, so fragt The Critic, „tatsächlich einvernehmliche Privatgespräche oder Gebete verbieten?“

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Bestreben kriminalisieren

Einige der Kämpfer für ein Verbot zeigten klar und deutlich ihre Absicht, derartige einvernehmliche Gespräche oder Gebete zu kriminalisieren und dass sie sich nicht mit weniger zufrieden gäben: „Aber sollte die Regierung auf solche Leute hören?“, fragt das Magazin weiter.

Boris Johnson habe zwar empfohlen, „dass Gebete nicht kriminalisiert werden, doch was sollte dann kriminalisiert werden? Das Ziel scheinen Gespräche über sexuelle Anziehungen zu sein“. Doch „keine freie Gesellschaft sollte jemals in Erwägung ziehen, Privatgespräche strafrechtlich zu verfolgen – dennoch beabsichtigt die Regierung, dies zu tun. Jeder, der sich um freie Meinungsäußerung sorgt, sollte erkennen, wie totalitär und repressiv ein Verbot bestimmter Arten einvernehmlicher Gespräche tatsächlich ist“, bemerkt The Critic.

Verbote für Therapeuten

Ein Verbot für Therapeuten in Bezug auf die „Konversionstherapie“ sei mit dem „Memorandum of Understanding on Conversion Therapy“ (MoU) bereits seit 2017 in Kraft. Dessen „verheerende Folgen“ auf Kinder mit Genderdysphorie, die in die Tavistock-Klinik kamen, um sich dort helfen zu lassen, seien nun erkennbar. Da die Ärzte dort fürchteten, dass man ihnen eine „Konversionstherapie“ vorwerfe, „wagten die Mediziner nicht, die Selbstidentifizierung des Kindes infrage zu stellen. Stattdessen bestätigten sie das von den Kindern angenommene neue Geschlecht und fuhren fort, in einigen Fällen körperlich schädliche Behandlungen wie Pubertätsblocker zu verschreiben“. Dies sei erst durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Bezug auf derartige Verschreibungen gestoppt worden. Dass das Verbot für Therapeuten einer „Konversionstherapie“ die Ursache dafür war, sei zwar nicht weithin anerkannt, sei jedoch in einem wissenschaftlichen Artikel eines ehemaligen Leiters der Tavistock-Klinik klar herausgestellt worden. Es sei höchste Zeit, „dass dieses Verbot für Therapeuten gestoppt wird, damit Mediziner keine Sanktionen befürchten müssen, wenn sie mit Menschen sprechen, die verzweifelt ein vernünftiges Gespräch brauchen“, meint das Magazin.

Ein generelles gesetzliches Verbot würde diesen Schritt nun noch sehr viel weiter treiben: „Es wären nicht nur Fachleute, die Sanktionen riskieren, sondern auch Eltern, Freunde, Lehrer – jedermann“. Einer der führenden Anwälte – Philipp Havers – „sagte, dass ein Verbot der ‚Konversionstherapie‘ Eltern kriminalisieren würde, die ihre Kinder davon abhalten möchten, dass sie sich um eine Transgender-Behandlung bemühen. Sollte es wirklich illegal sein, seinem Kind zu sagen, dass es ihnen besser ginge, wenn sie sich mit ihrem biologischen Geschlecht identifizierten?“ 

Unterstützungsfond angekündigt

Zudem habe die Regierung die Schaffung eines Unterstützungsfonds für LGBT-Personen angekündigt, die von einer „Konversionstherapie“ beeinträchtigt worden seien. Es sei nicht klar, bemerkt The Critic, wie dieser Fonds Anwendung finden solle: „Klar ist jedoch, dass die Zusicherung von Geld Menschen ermuntern wird, sich zu melden und zu behaupten, sie seien Opfer. Was hätte eine solche Behauptung zur Folge? Leute werden wohl behaupten, dass sie durch ein Privatgespräch oder ein Gebet geschädigt wurden. Wie werden solche Behauptungen bewertet werden? Sollte die Regierung dazu auffordern, Privatgespräche mit der Aussicht auf Geld zu melden? Will die Regierung so eine Gesellschaft haben?“ Damit werde sie „eine Spitzelgesellschaft fördern“, folgert The Critic. DT/ks

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