Istanbul (DT/KAP) In der türkischen Verfassung soll das Recht auf freien Religionsübertritt künftig unter ausdrücklichem Schutz stehen. Darauf einigten sich die vier im Parlament vertretenen Parteien bei Gesprächen über die neue Verfassung. Die künftige Verfassung soll nicht nur ein Recht auf freie Religionswahl und -ausübung festschreiben. Auch Freiheit von Religion (Atheismus), ein Recht auf freien Religionsübertritt sowie ein Recht auf Verbreitung von Religion sollten unter den Schutz der Verfassung gestellt werden. Die Neuregelung könnte Konsequenzen für christliche Missionare in der Türkei haben.