Weil die Bürger eine andere Regierung nicht wählen konnten und durften, wollten sie die DDR verlassen. Um das zu verhindern, wurde der „Antifaschistische Schutzwall“ errichtet, der Schießbefehl angeordnet. Noch 1989 gepriesen als Schutz vor den Feinden im Westen, war er tatsächlich eine tödliche Falle für die eigenen Bürger. Die Perfektionierung der Grenzanlagen erreichte ihren Höhepunkt in der Anbringung von Tretminen und der Selbstschuss-anlage SM 70, ein Zeichen für die Perfidie des Denkens der damaligen Staatsführung: Flüchtlinge sollten nicht einfach zu Tode kommen, sondern sie sollten bei einem Fluchtversuch zerrissen werden oder, wenn nur angeschossen, schrecklich leiden.