Fünf Jahre debattiert der Bundestag nun schon über ein Gesetz, das die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen neu regeln soll. Ein absurdes Unterfangen. Nicht nur weil bislang nicht einmal zehn Prozent der Bürger überhaupt eine solche Vorausverfügung verfasst haben, von denen wiederum nur ein Bruchteil tatsächlich valide ist, sondern auch, weil sich kaum etwas so unzureichend regeln lässt, wie das eigene Sterben.