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Suizidhilfe: „Da kommt was auf uns zu“

Der 124. Deutscher Ärztetag streicht das Verbot der Suizidhilfe aus Standesrecht. Ärzte, die Suizidhilfe leisten, verletzten keine Berufspflichten mehr.
Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, eröffnet der 124. Deutschen Ärztetag in Berlin.
Foto: Bernd von Jutrczenka (dpa) | Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, eröffnet der 124. Deutschen Ärztetag in Berlin. Der Kongress fand größtenteils virtuell statt.

Lebensrechtsorganisationen haben mit Bedauern und Besorgnis auf die Entscheidung des 124. Deutschen Ärztetags reagiert, das Verbot der Suizidhilfe aus der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) zu streichen. Am vergangenen Mittwoch war rund 90 Prozent der mehr als 200 Delegierten einem entsprechenden Antrag des BÄK-Vorstands gefolgt. Bis dahin lautete  § 16 der Musterberufsordnung: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Künftig fehlt nun dieser letzte Satz.

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