Wien (DT) Für eine Straffreistellung der Suizidbeihilfe unter bestimmten Bedingungen hat sich Österreichs Bioethikkommission ausgesprochen. Bisher ist die Mitwirkung an der Selbsttötung eines Menschen in Österreich – wie in den meisten Ländern der EU – verboten und strafbar. Wörtlich heißt es nun in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme: „Die Verleitung zum Suizid sollte weiter unter Strafe stehen, um zu gewährleisten, dass vulnerable Menschen keinem Druck ausgesetzt werden können.
Suizidbeihilfe soll entkriminalisiert werden
Österreichs Bioethikkommission für Straffreistellung des „assistierten Suizids“, nicht aber der „Tötung auf Verlangen“. Von Stephan Baier