Für eine möglichst restriktive Regelung der Sterbehilfe unter strengen Bedingungen plädiert die österreichische Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Im Rahmen der „Salzburger Bioethik-Dialoge“ des „Salzburger Ärzteforums für das Leben“ sagte die ÖVP-Ministerin am Freitagabend, dass weder Ärzte noch Angehörige dazu gewungen werden dürften, Hilfeleistung zum Suizid zu leisten.
Acht Monate, um Rechtslage neu zu ordnen
Nachdem der österreichische Verfassungsgerichtshof das absolute Verbot jeglicher Hilfeleistung zur Selbsttötung im Dezember 2020 als verfassungswidrig aufhob, bleiben dem Gesetzgeber nun noch genau acht Monate, um die Rechtslage neu zu ordnen. Edtstadler kündigte einen Gesetzesvorschlag noch „vor dem Sommer“ an. Die gesetzliche Neuregelung müsse absichern, dass es weiterhin die Aufgabe von Staat und Gesellschaft bleibe, Suizide zu verhindern und Suizidwilligen zu helfen, wieder an Lebenwillen zu gewinnen. Im Justizministerium in Wien berieten zuletzt mehr als 30 Experten über die Neuregelung der Gesetzeslage.
Gegen eine Verpflichtung für Ärzte, beim Suizid mitzuwirken, sprach sich in Salzburg auch der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, aus. Es sei ein „Tabubruch, dass man den Schritt vom Leben zum Tod nicht nur begleitet, sondern mitverursacht“. Darum dürfe es „auf keinen Fall Druck auf Ärzte geben“ Hilfeleistung zur Selbsttötung zu leisten. „Es ist nie unsere Aufgabe, jemanden vom Leben zum Tod zu befördern“, so Szekeres. DT/sba
Lesen Sie eine ausführliche Analyse zur Neuregelung der Suizidbeihilfe in Österreich in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“.