Mit seinem Urteil vom 26. Februar hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Selbsttötung in einer nur schwer überbietbaren Weise geadelt. „Das Recht, sich selbst das Leben zu nehmen, stellt sicher, dass der Einzelne über sich entsprechend seinem Selbstbild autonom bestimmen und seine Persönlichkeit wahren kann“, heißt es in einem Kernsatz des Urteils. Wie es jemandem gelingen soll, seine Persönlichkeit ausgerechnet durch ihre Vernichtung zu wahren, verrieten die Richter nicht. Seitdem schien guter Rat teuer.
Berlin/Bonn
Suizidbeihilfe: Guter Rat für Spahn
Auf Bitten von Bundesgesundheitsminister Spahn legen die Kirchen ihre Eckpunkte für ein staatliches Schutzkonzept von Suizid- willigen vor.