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Suizid-Assistenz in Österreich bald straffrei

Hartnäckig ignoriert das Justizministerium die Warnungen und Bedenken von Experten und Fachverbänden.
Österreich: Assistierter Suizid
Foto: Christoph Soeder (dpa) | Im Vatikan gab es bisher eine klare Haltung zum assistierten Suizid. Kündigt sich jetzt eine Veränderung der vatikanischen Strategie zum Lebensschutz an?

Mit raschen Schritten nähert sich Österreich der Legalisierung des assistierten Suizids. Und das praktisch unter der allgemeinen Wahrnehmungsschwelle, weil das ganze Land nur über den am Montag begonnenen Lockdown und die ab Februar drohende Impfpflicht diskutiert. Tief unter dem Radar der Medien gingen nun die Regierungsvorlagen zum Sterbeverfügungsgesetz und zum Strafgesetz „Mitwirkung an der Selbsttötung“ ins Parlament, wo sie Mitte Dezember verabschiedet werden sollen.

Kritische Einwände fast gänzlich ignoriert

Die kritischen Einwände von Experten, Fachverbänden wie Apothekerkammer, Ärztekammer, Psychiatervereinigungen, aber auch von Kirchen und Ethikern, die im Begutachtungsverfahren in insgesamt 138 schriftlichen Stellungnahmen vorgebracht wurden, hat die Regierung fast zur Gänze ignoriert. Trotz massiver Bedenken – nicht nur, aber auch seitens der Österreichischen Bischofskonferenz – wird die hürdenreiche „Sterbeverfügung“ keineswegs eine Voraussetzung für die straffreie Suizid-Assistenz sein.

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Bis Jahresende drohen in Österreich jedem mehrjährige Freiheitsstrafen, der einen anderen Menschen zur Selbsttötung verleitet oder ihm dabei Hilfe leistet. Ab dem Jahreswechsel wird die Assistenz zur Selbsttötung straffrei sein, wenn es sich beim Suizidanten um eine volljährige Person handelt, die im Sinn des Sterbeverfügungsgesetzes krank ist und ärztlich aufgeklärt wurde. Die Errichtung einer Sterbeverfügung, die ein genaueres Vorgehen und Bedenkzeiten vorsieht, ist jedoch keine Bedingung für Straffreiheit. Das konnte man bis jetzt für einen handwerklichen juristischen Fehler halten – nach dem Begutachtungsverfahren ist hier der Vorsatz der Regierung offensichtlich.

Ungehört blieben auch die Appelle von vielen Seiten, eine psychiatrische Begutachtung verpflichtend zu machen, weil Allgemeinärzte weder Altersdepressionen diagnostizieren noch die selbstbestimmte Entscheidungsfähigkeit und das Vorliegen einer psychischen Störung beurteilen können. Auch hier stellte sich die Regierung taub. Irgendwann wird Österreich aus dem Lockdown auftauchen und feststellen, dass es der Kultur des Todes mehr als nur einen Schritt näher gekommen ist.

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Stephan Baier Lebensschutz

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