Die Subsidiarität, ein Zentralbegriff der katholischen Soziallehre, ist fest im Recht der Europäischen Union verankert. Bereits in der Präambel des EU-Vertrags heißt es, dass Entscheidungen „entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip möglichst bürgernah getroffen werden“ sollen. Artikel 5 bekräftigt: „Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union gelten die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.“ Deshalb werde „die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben“. Und weiter: „Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei ...
Subsidiarität als Zauberformel
Die EU-Kommission sagt dem Zentralismus den Kampf an, dem eigenen und dem ihrer Mitgliedstaaten. Von Stephan Baier