Der neue Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum gesetzlichen Verbot einer gewerbsmäßigen Beihilfe zum Suizid (siehe DT vom 2. August) ist bei Ärzten, Verbänden, der Union, Lebensrechtlern und den Kirchen auf zum Teil geharnischte Kritik gestoßen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sprach gar von einem „Stück aus dem Tollhaus“. „Erst soll die gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten werden und dann will das Justizministerium die gesetzlichen Grundlagen für Ärzte als Sterbehelfer schaffen“, klagte der oberste Repräsentant der deutschen Ärzteschaft und stellte klar: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.
„Stück aus dem Tollhaus“
Der neue Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum geplanten § 217 StGB stößt auf breite Ablehnung. Von Stefan Rehder