Berlin (DT/dpa) Nach einiger Verunsicherung bei Organspendern hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Regeln zur Feststellung des Hirntodes verschärft. Künftig muss einer der beiden Ärzte, die den Hirntod feststellen, Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein, sich also mit Nerven, Gehirn und Rückenmark auskennen. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Donnerstag, dass die überarbeiteten Richtlinien der BÄK genehmigt worden seien. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.
Strengere Regeln für Hirntod-Diagnose
Ärzteschaft überarbeitet Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes – Spendenbereitschaft nach Skandalen rückläufig