Straßburg (sb) Aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergibt sich keine Verpflichtung der Staaten des Europarats, Homosexuellen ein Recht auf Ehe einzuräumen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einem Urteil im Fall „Schalk und Kopf gegen Österreich“ klargestellt. Ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil vom 24. Juni hat der Gerichtshof nun letztinstanzlich bestätigt. Die Berufung zweier betroffener Wiener wurde abgewiesen.