Karlsruhe (DT/reh/KNA) Der Abbruch einer lebenserhaltenden medizinischen Behandlung ist nicht strafbar, wenn er auf Grundlage des Patientenwillens erfolgt. Der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkte mit seinem am Freitag in Karlsruhe verkündeten Grundsatzurteil (Az: 2 StR 454/09) den Stellenwert von Patientenverfügungen. Im konkreten Fall sprachen die Richter einen Anwalt frei, der seiner Mandantin im Jahr 2007 geraten hatte, den Schlauch zur Magensonde zu durchtrennen, mit der ihre Mutter, die seit Jahren im Wachkoma lag, künstlich ernährt wurde. Das Pflegeheim, in dem die Mutter lebte, hatte sich geweigert, die künstliche Ernährung einzustellen.
Sterbehilfe-Urteil löst Kontroverse aus
Das mit Spannung erwartete Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt Patientenverfügungsgesetz