Die Bundesbehörde für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (kurz: BstU) wird nach den Vorstellungen einer Expertenkommission in ihrer bisherigen Form nicht bestehen bleiben. Die Akten verbleiben aber an ihrem bisherigen Ort. Die Stasi-Unterlagen-Behörde war nach dem Ende der DDR weltweit die erste Institution, die den Zugang zu den Akten einer Geheimpolizei ermöglichte. Entgegen weit verbreiteter Ansicht verliert das Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht im Jahr 2019 seine Gültigkeit. Zum Ende 2019 läuft vielmehr die Option aus, parlamentarische Mandatsträger, kommunale Wahlbeamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes überprüfen zu lassen.
Stasi-Akten sollen bleiben
Kommission legt Empfehlungen zur Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde vor – Das archivierte Schriftgut umfasst 111 Kilometer. Von Carl-Heinz Pierk