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Spanisches Gericht hebt Strafe gegen Homosexuellen-Coach auf

Die psychologische Betreuung von Homosexuellen stellt keine Verletzung des „Gesetzes gegen LGBTI-Phobie“ dar, stellt ein spanisches Gericht fest. Geklagt hatten christliche Anwälte.
Geschlechtergerechte Ampeln in Madrid
Foto: M.Ramírez (Pacific Press via ZUMA Wire) | "Es ist an der Zeit, das LGBTI-Landesgesetz aufzuheben, da es die Freiheiten aller Madrider Bürger beschneidet“, meint die Vorsitzende des "Vereins christlicher Anwälte".

Erstmals hat ein höheres Gericht in Spanien festgestellt, dass entgegen der Auffassung der LGBT-Lobby die psychologische Betreuung von Homosexuellen keine Verletzung des in Madrid im Juli 2016 in Kraft getretenen „Gesetzes gegen LGBTI-Phobie“ darstellt.

Gegen die auf „Identitäts-Coaching“ spezialisierte Elena Lorenzo wurde im September 2019 vom Land Madrid ein Bußgeld in Höhe von 20.001 Euro verhängt. Denn die Behörden interpretierten die von ihr angebotene „Begleitung“ als Therapie zur „Heilung von der Homosexualität“. Der damalige Vize-Ministerpräsident Ignacio Aguado sagte, erstmals sei eine „Strafe als Folge eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen LGBTI-Phobie“ verhängt worden.

Was keine Krankheit ist, kann man nicht heilen

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Demgegenüber erklärte Elena Lorenzo in einem auf YouTube veröffentlichen Video: „Ich biete Identitäts-Coaching. Ich führe keine Therapie durch, weil ich Homosexualität nicht als Krankheit ansehe – etwas, was keine Krankheit ist, kann man auch nicht heilen. Mein Arbeitsprozess mit jemand, der homosexuelle Gefühle spürt, ist genau derselbe Arbeitsprozess, den ich mit jemand durchführe, der sich als heterosexuell bezeichnet.“ Auf ihrer Homepage „elenalorenzo.com“ fragt beispielsweise ein junger Mann: „Ist es möglich, meine Heterosexualität wieder zu entdecken?“ Die Antwort von anderen jungen Menschen: „Ja, es ist möglich. Du entscheidest. Lass dir helfen, Deine Identität wieder zu finden.“

Gegen das Bußgeld klagte der „Verein christlicher Anwälte“ vor dem (dem Kammergericht Berlin oder einem Oberlandesgericht entsprechenden) Obersten Gericht des Landes Madrid. Laut einer Information auf der Homepage des Vereins „abogadoscristianos.es“ hat nun am 26. Juli das Gericht der Klage stattgegeben: „Die Verwaltungskammer des Obersten Gerichts verurteilte das Land Madrid zur Rückzahlung der Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro und erlegte der Landesverwaltung die Kosten auf.“

Die Freiheiten der Bürger beschnitten

Die Vorsitzende des „Vereins christlicher Anwälte“ Polonia Castellanos erklärt auf der Homepage des Vereins: „Jedem sollte es freistehen, sich an denjenigen zu wenden, den er für geeignet hält, um Hilfe zu suchen. Wir können nicht zulassen, dass dafür unverhältnismäßige Strafen verhängt werden“. Sie fordert: „Es ist an der Zeit, das LGBTI-Landesgesetz aufzuheben, da es die Freiheiten aller Madrider Bürger beschneidet“.

Elena Lorenzo ihrerseits sagte dazu, das gegen sie verhängte und nun für nichtig erklärte Bußgeld „sollte die Rechte von Homosexuellen als Gruppe verteidigen“. Aber das Gegenteil sei der Fall: „Damit wird die Freiheit von Homosexuellen und Heterosexuellen als Individuen eingeschränkt, weil es eine Tätigkeit bestraft, bei der viele Menschen freiwillig Hilfe suchen, um ihre eigene sexuelle Orientierung oder Identität zu entdecken.“ Es sei merkwürdig, dass das „Gesetz gegen LGBTI-Phobie“ nur diejenigen unterstütze, die ihre sexuelle Orientierung akzeptierten. „Wenn aber jemand sie ändern will, verbietet das Gesetz, ihn dabei zu unterstützen.“ Sie stellt aber klar: „Die Entscheidung, sich zu ändern oder nicht, ist eine freie Entscheidung. Die Person wählt das, was am besten zu dem von ihr verfolgten Persönlichkeitsideal passt.“ Einige „verharren in ihrer sexuellen Orientierung. Ich arbeite mit ihnen an anderen Aspekten ihres Lebens, etwa an ihrer Beziehung oder an der beruflichen Entwicklung. Andere erkennen die Ursachen, die zu einer bestimmten Orientierung geführt haben. Wenn sie damit nicht einverstanden sind, entscheiden sie sich frei für eine Umorientierung. Ich kann nicht anders, als sie zu unterstützen.“  DT/jg

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