Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Madrid

Spanische Abgeordnete beschließen Euthanasie-Gesetz

Zustimmung im Senat gilt als sicher – Bischöfe kritisieren Verfahren und Tempo.
Spanien entscheidet über Euthanasie
Foto: Imago Images | Der Gesetzentwurf der links-sozialistischen Regierungskoalition von Ministerpräsident Pedro Sanchez sieht vor, dass Ärzte Sterbewilligen ein tödliches Präparat verschreiben sowie selbst verabreichen dürfen.

In Spanien hat der „Congreso de los Diputados“ eine Gesetzesvorlage verabschiedet, welche die Euthanasie legalisieren würde. Vergangene Woche stimmten in der Abgeordnetenkammer der „Cortes Generales“ 198 Parlamentarier für den Gesetzesentwurf. 138 votierten dagegen. Findet die Gesetzesvorlage in beiden Kammern eine Mehrheit, wäre Spanien nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das sechste Land der Welt, in dem Euthanasie straffrei gestellt würde.

Krankenkassen sollen Kosten tragen

Lesen Sie auch:

Der Gesetzentwurf der links-sozialistischen Regierungskoalition von Ministerpräsident Pedro Sanchez sieht vor, dass Ärzte Sterbewilligen ein tödliches Präparat verschreiben sowie selbst verabreichen dürfen. Voraussetzung ist, dass der Sterbewillige volljährig ist, die spanische Staatsangehörigkeit besitzt oder aber seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat und an einer „schweren und unheilbaren Krankheit“ leidet. Sterbewillige müssen ihren Sterbewunsch schriftlich dokumentieren und wiederholt im Abstand von mindestens 14 Tagen einreichen. Der das tödliche Präparat verschreibende oder applizierende Arzt muss den Sterbewillige zuvor untersucht haben und ihm Alternativen zur „Tötung auf Verlangen“ und einem medizinisch unterstützten Suizid aufgezeigt haben. Die Kosten sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen.

Spaniens Bischöfe kritisieren „Express-Einführung“

Anfang Januar will sich nun der „Senado“, die zweite Parlamentskammer, mit der Gesetzesvorlage befassen. Beobachter rechnen auch dort mit einer Mehrheit. Die Spanische Bischofskonferenz hatte die Abgeordneten zuvor aufgefordert, gegen die Gesetzesvorlage zu stimmen. Die katholische Kirche lehnt sämtliche Formen der Euthanasie ab.

In einem Offenen Brief kritisierten die Bischöfe dabei auch das Tempo mit der die Euthanasie „in Zeiten der Pandemie und des Alarmzustands“ sowie „ohne öffentlichen Dialog“ in Spanien legalisiert werden solle. Der Regierung warfen sie vor, eine „Express-Einführung“ zu betreiben. Kritik übten die Bischöfe auch daran, dass die Gesetzesvorlage, anders als in solchen Fällen üblich, nun als einfaches Gesetz beraten und nicht wie ein Verfassungsgesetz mit erweiterten Mehrheiten und Befassung der Bioethikkommission abgestimmt werde.  DT/reh

Ausführliche Hintergründe lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

Themen & Autoren
Vorabmeldung Bischof Deutsche Bischofskonferenz Katholische Kirche Katholizismus Sterbehilfe Tötung auf Verlangen

Weitere Artikel

Kirche

Eine Tagung in Stift Heiligenkreuz mit Erzbischof Georg Gänswein und Kardinal Kurt Koch befasste sich mit der Relevanz des Priestertums heute. 
18.04.2024, 13 Uhr
Leander Lott