Salzburg (DT/KAP) Eineinhalb Jahre nach der Landtagswahl in Salzburg hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs eine Klage der SPÖ gegen die „Jugend für das Leben“ wegen eines parodierten Wahlplakats abgewiesen. Das veränderte Wahlplakat zeigte Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) und kritisierte die Möglichkeit der Abtreibung am Landeskrankenhaus Salzburg. Laut SPÖ hätte „Jugend für das Leben“ gegen das Urheberrecht verstoßen und den Ruf Burgstallers geschädigt. Die SPÖ musste die Klage nach dem OGH-Beschluss zurückziehen. Das Original-Wahlplakat der SPÖ zeigte Burgstaller mit drei Kindern und dem Slogan „Mein Kindergarten. Meine Freunde.